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Im Gebiet der Schweiz, in dem der (Hoch-)Adel ausgestorben oder weggezogen war, wurde die Genealogie ab dem 16. Jahrhundert Sache der neuen städtischen und ländlichen Oberschichten, zu denen zunehmend auch Familien bürgerlich-handwerklicher und bäuerlicher Herkunft gehörten.
Zur wissenschaftlichen Arbeitsweise gehören heute die möglichst breite Quellenbasis, die genaue genealogische Identifikation durch Ausnützung sämtlicher Angaben (auf dem Land zum Beispiel familiäre Übernamen und Hofnamen) und der Verzicht auf unzulässige Spekulationen bei lückenhaften oder fehlenden Angaben. Zu den genealogischen Quellen zählen Kirchenbücher, die ab dem 16. oder 17. Jahrhundert verfasst wurden, und später die Zivilstandsregister. Solche führten zuerst nur einzelne Kantone (z.B. Waadt 1821, Bern ab 1823-1825, Luzern ab 1833-1834), bis das Zivilstandswesen 1876 für die gesamte Schweiz vereinheitlicht wurde. Beigezogen werden Urkunden (ab dem 15. Jahrhundert), Bücher (städtische Rats- bzw. Gemeindeprotokolle, Dorfchroniken), Akten (z.B. Testamente, Nachlassinventare, Gülten, Konkurs-, Hofteilungs- und Gerichtsakten), Register (Haushalts-, Populationsregister, Steuerlisten) und Bildmaterial (Fotos) aus den kommunalen Archiven.
Siehe -> Genealogie im Historischen Lexikon der Schweiz
Die folgenden Geschlechter werden im geschützten Bereich (Login) verwaltet.
Brunner, Langendorf / Bürgi, Kestenholz / Buser, Niedererlinsbach (SO) / Gäumann, Häutligen / Kaiser, Bibern (SO)
Luterbacher, Biberist / Ruetsch, Bibern (SO) / Spiegel, Kestenholz / Zingg, Busswil bei Melchnau |
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